Es darf auch Spaß machen

Seit 2001 beraten wir nationale und internationale Unternehmen im Bereich des Datenschutzes. Und das machen wir so, wie wir sind: Locker, fröhlich, pragmatisch und mit ganz viel Engagement.

Sie werden bei uns keine schlechtgelaunten Menschen finden, die panikmachend durch die Gegend rennen und düster-diabolische Bußgeldszenarien an die Besprechungswände von Unternehmen werfen.
Wir halten das für falsch, ungerechtfertigt und um ehrlich zu sein, auch für einen ganz schlechten Stil.

Apropos ehrlich.
Datenschutz ist ein sehr komplexes Thema und es nervt zum Teil ganz extrem. Jedoch kommen wir alle nicht umhin, uns mit den Vorgaben, Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und den schier endlos erscheinenden Dokumentationspflichten zu beschäftigen. Aber wenn wir schon mal müssen, hilft es richtig gut, wenn wir das Ganze positiv sehen und versuchen, den größtmöglichen Unternehmens-Nutzen aus der Sache zu ziehen. Und das geht. Das geht sogar richtig gut!

Lassen Sie uns doch einfach mal darüber reden. Ein Gespräch mit uns kostet nichts, kann aber ganz viel Sicherheit und Nutzen bringen.

Damit Sie wissen, wann Sie müssen

Umsetzen und sicherstellen müssen Sie die Vorgaben der DS-GVO und des BDSG immer – egal wieviel Mitarbeiter Sie haben. Einen Datenschutzbeauftragten müssen Sie benennen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Als Faustregel gilt: Ab 20 aktiven Email-Adressen sind Sie verpflichtet!
Es kann aber auch etwas 'tricky' sein. Ein Beispiel:
In Ihrer Verwaltung (Büro) sind 5 Mitarbeiter beschäftigt. In der Produktion 15 Mitarbeiter. In der Produktion steht ein Telefon mit einem integrierten Adressbuch. Sobald die Produktionsmitarbeiter dieses Adressbuch einsehen und nutzen können, ist eine automatisierte Verarbeitung gegeben und Sie sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Soweit Sie nicht benennen müssen, kann die freiwillige Benennung eines Datenschutzbeauftragten äußerst sinnvoll sein, denn irgendjemand muss den Job dennoch machen. Und wenn diesem ‚Jemand’ die fachliche Kompetenz und die nötige Begeisterung fehlt, fehlen meist auch die den Chef begeisternden Ergebnisse. Sprich der Nutzen fürs Unternehmen bleibt aus.

Letztlich gibt es aber auch noch eine Aufsichtsbehörde, die vom Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter eine Begründung für die Nicht-Bennenung verlangen kann.
„Auf Grund der besonders hohen Geldbußen bei Datenpannen ist ein solches Risiko nicht zu empfehlen und daher die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten stets anzuraten.” (Gola/Klug-NJW2016,2786,2787)

Smartphone oder mobiler Datenträger?

Partnerkontakte, Kundendaten oder Mitarbeiterinformationen sind kostbar! Für Sie und für Ihre Konkurrenz.

Ihre Mitarbeiter nutzen ihr Privathandy auch geschäftlich, indem sie Kundenkontakte gespeichert und/oder ihren geschäftlichen Email-Account synchronisiert haben? Und weil es sich um ein privates Handy handelt, ist sehr wahrscheinlich auch WhatsApp installiert. Wir sagen Ihnen, wie man solche Datenpannen vermeiden und es besser machen kann, damit Ihre Daten (Kontakte, Korrespondenz, Firmengeheimnisse) bei Ihnen bleiben.

Datenschutz ist somit auch immer Eigenschutz!


Es müssen nicht unbedingt wir sein, aber ...

Natürlich ist es auch möglich, einen internen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese Möglichkeit birgt aber einige Kosten und Hemmnisse. So sind zum Beispiel folgende Personenkreise ausgeschlossen:

- Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Vorstände, Beiräte ec.
- Verwandte und Ehepartner
- Leiter EDV oder IT
- Leiter Marketing / Werbung / Unternehmenskommunikation
- Leiter Rechtsabteilung / Revision
- Leiter Personalabteilung
- Leiter Vertrieb
- Sicherheits- und Geheimschutzbeauftragte
Auch der externe EDV- und/oder IT-Dienstleister gilt, neben dem genannten Personenkreis, laut Datenschutzbehörde aufgrund Interessenkonflikts als unzuverlässig.

Parallel dazu genießt ein interner Datenschutzbeauftragter einen besonderen Kündigungsschutz, der auch bis ein Jahr nach seiner eigeninitiierten Niederlegung besteht.

Definiert man die zum Teil unkalkulierbaren Kosten für einen internen Datenschutzbeauftragten mit
- Freistellung von seiner eigentlichen Tätigkeit
- Regelmäßige Fort- und Weiterbildungslehrgänge
- Beschaffung revisionssicherer Datenschutz-Software
- Spezielle Haftpflichtversicherung
- Beschaffung von Fachliteratur und
- Mitgliedschaften bei Datenschutzverbänden
sind die Aufwendungen für einen externen Datenschutzbeauftragten nicht nur verbindlich kalkulierbar, sondern auch noch erheblich günstiger!

Letztlich haftet auch der interne Datenschutzbeauftragte für das was er macht oder nicht macht. Hat der interne DSB keine teure Haftpflichtversicherung abgeschlossen und fehlt im gleichzeitig privat der finanzielle Hintergrund, bleibt das Bußgeld beim Unternehmer hängen.

 


Datenschutz im gesamten Unternehmen

Als externer Datenschutzbeauftragter kümmern wir uns um den Aufbau eines qualifizierten Datenschutzmanagements sowie um die Umsetzung und die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze in Ihrer Organisation.
Dies betrifft jedoch nicht nur die personenbezogenen Daten aus dem Marketingbereich. Gleiches gilt u.a. für den Beschäftigtendatenschutz oder auch für den komplexen Bereich der Auftragsverarbeitung.

Mit unserer Leistung sichern wir Ihrem Unternehmen langfristig und nachhaltig Wettbewerbs-, Markt- und Marketingvorteile und reduzieren die enormen Haftungsrisiken! Parallel dazu vertreten wir Sie gegenüber dem Betroffenen (bei Auskunftsverlangen) oder begleiten Sie bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde.

Sprechen Sie mit uns – ein Gespräch kostet nichts, kann aber viel Sicherheit bringen!

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Kontakt

Büro für Datenschutz
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV)


CB ADDATA GmbH
Geschäftsführer: Christian Bößl
Reitmeierfeld 23
94099 Ruhstorf an der Rott
Telefon: +49 8531 978447-0
E-Mail: info[at]cb-addata.de